Stellenbeschreibung
für die Wohnbereichsleitung in Altenpflegeeinrichtungen Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
- Stelleninhaberin: Gerda Mustermann
- Bezeichnung der Stelle: Wohnbereichsleitung
- Arbeitsbereich: Wohnbereich
- Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
- Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle
- wird vertreten von
Wohnbereichsleitungen
anderer Wohnbereiche nach Absprache
- vertritt
Wohnbereichsleitungen
anderer Wohnbereiche nach Absprache
- unmittelbar vorgesetzte Dienststelle:
Pflegedienstleitung
- nachgeordnete Mitarbeiter:
Alle im Pflegedienst tätigen Mitarbeiter des Wohnbereiches sowie
andere Mitarbeiter des Wohnbereiches nach ausdrücklicher Anordnung
- weisungsbefugt: allen oben genannten Bereichen
Beschreibung
Die Sicherung der Lebenszufriedenheit der
Bewohner ist die wichtigste Aufgabe des Stelleninhabers. Dies geschieht
durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und
Betreuung. Die Wohnbereichsleitung pflegt zudem die Beziehungen zwischen
Bewohnern,
persönlichen Bezugspersonen und Mitarbeitern.
Innerhalb des Wohnbereichs ist die Wohnbereichsleitung
verantwortlich für die Erfüllung der gemeinsamen Grundsätze zur
Qualitätssicherung gemäß § 80 bzw. § 75 SGB XI.
Zudem hat die Wohnbereichsleitung personelle
Pflichten: Durch zweckmäßige Personaleinsatzplanung und
Arbeitsablaufgestaltung sichert sie die Arbeitszufriedenheit im
pflegerischen Team. Sie leitet ihr unterstellte Mitarbeiter, überprüft deren
Arbeit und greift ggf. korrigierend ein. Sie beteiligt sich außerdem an der
Ausbildung von Schülern und Praktikanten.
Eine weitere Aufgabe ist die Koordinierung des
Wohnbereichsgeschehen mit anderen Leistungsbereichen der Pflegeeinrichtung
und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung.
Anforderungen an den Stelleninhaber
Fachliche Qualifikation
- abgeschlossene dreijährige Ausbildung im
Bereich Altenpflege, Krankenpflege
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche
Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung
Persönliche Eignung
- Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
- Fähigkeit, Verantwortung wahrzunehmen
- Organisationsfähigkeit
- innere Ausgeglichenheit
- Ausdauer
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Wille und Fähigkeit zur ständigen und umfassenden
eigenen Fortbildung
- eigene Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur
Selbstreflexion
- Kontaktfreude und -fähigkeit
- Fähigkeit, Probleme zu erkennen,
Problemlösungsverfahren und planen und diese durchzuführen
- Fähigkeit, sich ein objektives Urteil zu bilden und
Beurteilungen vorzunehmen
- Durchsetzungsvermögen
- Umsetzungsfähigkeit
- Fähigkeit zur Motivation
- pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit zur Bewältigung von Konflikten
Zielsetzung
- Sicherung der Lebenszufriedenheit unserer Bewohner
durch eine individuelle, aktivierende und
ganzheitliche Pflege und Betreuung.
- Erstellung, Weiterführung und
Umsetzung eines modernen Pflegekonzeptes. Mitgestaltung eines modernen und praxisnahen
Leitbildes.
- Führung des Wohnbereiches, die sicherstellt, dass
die Bedürfnisse der Bewohner, der Mitarbeiter und der Heimleitung in
Einklang gebracht werden.
- Sicherung einer modernen und ganzheitlichen
Betreuung, die die Freiheit, die Würde und die Individualität eines jeden
Bewohners respektiert.
- Berücksichtigung der heimspezifischen
Besonderheiten und Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften,
Richtlinien und Verordnungen
- Integration des Wohnbereiches in das Gemeinwesen
des gesamten Heimes
- Sicherung der Arbeitszufriedenheit unserer
Pflegekräfte durch sinnvollen Einsatz des Personals, kooperativen
Führungsstil und Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen.
- Schaffung eines Umfeldes, in dem Schüler und
Praktikanten sinnvoll angeleitet und ausgebildet werden.
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen
Betriebsführung
- Sicherstellung eines gepflegten optischen
Eindrucks des Wohnbereiches
Bewohnerbezogene Aufgaben
Pflegerische Aufgaben
- Übernahme von Leitungsaufgaben und ergänzend dazu
Pflege und Betreuung der Bewohner
- Sicherung einer an physischen und psychosozialen
Bedürfnissen orientierten modernen Pflege und Betreuung des Bewohners
- Sicherstellung einer optimalen
pflegerischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden.
- Erstellung von Pflegeanamnesen und
Pflegeplanungen in enger Kooperation mit dem Bewohner,
Betreuer, Angehörigen, Pflegekräften, Ärzten sowie
Therapeuten.
- Überwachung und Kontrolle der fachgerechten
Grundpflege und Behandlungspflege
- Sicherstellung einer fachgerechten Durchführung der
vom Arzt angeordneten Maßnahmen
- Durchführung oder Anordnung und Kontrolle von
Prophylaxen (Dekubitus, Pneumonie, Thrombose)
- Kontrolle der freiheitsentziehenden
Maßnahmen
Qualitätsmanagement
- Entwicklung und
Umsetzung eines bewohnerorientierten Betreuungskonzeptes
- Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
- Sicherstellung der Umsetzung des Pflegeleitbilds
und Pflegekonzepts sowie der Qualitäts- und Pflegestandards.
- gründliche Überprüfung der Qualität aller
durchgeführten Pflege-, Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen.
- Organisation und Teilnahme an Visiten, Arzt - und Fallbesprechungen
- schriftliche Dokumentation aller Ereignisse und
Tätigkeiten
- Kontrolle der Qualität der
Pflegedokumentation. Sicherstellung einer zeitnahen
Korrektur etwaiger Fehler.
- Durchführung von regelmäßigen Fallbesprechungen
und Pflegevisiten
Beratung und Information
- Organisation der Teilnahme von Bewohnern an
internen und externen Veranstaltungen
- Informieren der Bewohner/innen über alle sie
betreffenden Vorgänge innerhalb der Pflegeeinrichtung und des
Wohnbereiches
- Mitwirkung bei der Heimaufnahme und praktische
Hilfe in der Eingewöhnungsphase eines neuen Bewohners
- Aufrechterhaltung der Kommunikation
mit sämtlichen Bewohnern des Wohnbereiches
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege mit
Ärzten, Seelsorgern und Sozialarbeitern
- Förderung der Kommunikation zwischen
jedem
Bewohner und seinen Familienangehörigen und Freunden
- Annahme und Bearbeitung von
Beschwerden und Bewohnerwünschen
Verwaltung und Organisation
- Kooperation mit anderen Diensten wie
Physiotherapeuten, Beschäftigungstherapie
- Sicherstellung des korrekten
Datenaustausches zwischen Verwaltung und Wohnbereich
- Sicherstellung einer optimalen
Einstufung aller Bewohner und enge Kooperation mit den
MDK-Gutachtern.
- Mithilfe bei der Organisation und
Durchführung von Feiern (z.B. Sommerfest, Weihnachten)
Personalbezogene Aufgaben
Einsatzplanung
- Mithilfe bei der Erstellung von Dienstplänen und Urlaubsplänen, die
den gesetzlich gültigen Vorschriften entsprechen und sich an den Wünschen
der Bewohner und den Mitarbeitern orientieren.
- Einsatz des Personals unter Beachtung
des Dienstplanes
- Meldung von Ausfällen und
Erkrankungen an die Pflegedienstleitung
- Ggf. selbständige Anforderung von
Ersatzkräften
- Teilnahme an Einstellungsgesprächen
und Mitwirkung bei der Besetzung von Stellen im
Wohnbereich
Ausbildung und Anleitung
- Vorstellen eines neuen Mitarbeiters
in der gesamten Einrichtung
- Einarbeitung und Anleitung neuer Mitarbeiter
- Organisation aller notwendigen
Einweisungen für den neuen Mitarbeiter (z.B. in die
EDV-Pflegedokumentation)
- aktive und regelmäßige Teilnahme berufsbezogenen
Fort- und Weiterbildungen (intern und extern)
- Mithilfe bei der Bestimmung des
aktuellen Fortbildungsbedarfes
- Motivation der Mitarbeiter zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
- Mithilfe bei der Auswahl geeigneter
Fortbildungsanbieter. Mithilfe bei der Bewertung von
Fortbildungsanbietern nach Abschluss der Weiterbildung.
- Erstellung einer sinnvollen Anleitung
von Schülern und Praktikanten
Kontrolle der Arbeitsleistung
- Durchführung der Dienstaufsicht, Anleitung,
Kontrolle und Fürsorgepflicht für alle unterstellten Pflegekräfte im
Wohnbereich
- bei Bedarf Korrektur der Arbeitsausführung (etwa
durch regelmäßige Pflegevisiten)
- ggf. Erteilung mündlicher oder schriftlicher
Ermahnungen.
- Meldung von Dienstvergehen an vorgesetzte Stellen
- besondere Kontrolle und Aufsicht für die praktische
Ausbildung der Schüler und Praktikanten
- Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit und des
Ausgleichs der Mehrarbeit
- Kontrolle der hygienischer Verhältnisse, sowie der
Arbeits- und Brandschutzverordnungen
- Kontrolle ob den Mitarbeitern das
Pflegekonzept / Pflegeleitbild bekannt sind
Austausch von Informationen
- Durchführung von regelmäßigen Teambesprechungen
aller Mitarbeitern des Wohnbereiches
- Sicherstellung der Kommunikation und Information
innerhalb des Teams
- Teilnahme bei Gesprächen mit
Mitarbeitern während der Probezeit (nach einem Monat, nach
drei Monaten und kurz vor Ende der Probezeit)
- Teilnahme bei Kritikgesprächen mit
Mitarbeitern
- Teilnahme an Besprechungen mit der
Heimleitung
Organisation und Verwaltung
- Mithilfe bei der Erstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen für
Mitarbeiter
- Vertretung der Mitarbeiterinteressen gegenüber der
Pflegedienstleitung und anderen Stellen
Verwaltungsbezogene Aufgaben
- Information der Pflegedienstleitung, der Heimleitung
und der Verwaltung über wichtige Entwicklungen und Vorkommnisse im
Wohnbereich
- Kooperation mit Behörden, Verbänden und Institutionen
- Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch
- Bestellung und fachgerechte Lagerung von Medikamenten,
Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Überwachung der Betriebssicherheit von Apparaten und
Einrichtungen
- Sicherung einer
wirtschaftlichen Verwendung von Pflegematerialien
- Meldung von Mängeln und Schäden aller Art an die
zuständigen Abteilungen sowie Kontrolle frist- und ordnungsgemäßen
Beseitigung
- Terminvereinbarungen für Arztbesuche, Betreuerbesuche
- Begleitung des MDK bei den Pflegeeinstufungen
Kommunikationsbild
Zur Sicherung der optimalen
Betreuung der Bewohner und eines reibungslosen Arbeitsablaufes innerhalb des
Wohnbereiches unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und
interdisziplinäre Beziehungen
-
zur Heimleitung
-
zu den behandelnden Ärzten
-
zu Apotheken
-
zur Verwaltung
-
zur Pflegedienstleitung
-
zum Pflegepersonal des eigenen und
dem anderer Wohnbereiche
-
zu den Interessenvertretern der
Bewohner/innen
-
zu den Ausbildungsstätten der
Schüler/innen und Praktikanten
-
zur Hauswirtschaftsleitung,
Küchenleitung und Wohnbereichshilfe
-
zum Therapie- und Transferdienst
-
zu Beschäftigungstherapeuten
-
zu Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern und Bewohnerinnen nahestehenden Personen
-
zu Betreuern
-
zu den Personalvertretungsgremien
-
zu den Seelsorgern
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter
Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der
Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den
Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur
Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch
die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuches.
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